Römische Rechtsgeschichte ‚weiblich‘ zwischen Scylla und Charybdis

Autor/innen

  • Beate Wagner-Hasel Universität Hannover, Historisches Seminar

DOI:

https://doi.org/10.14766/309

Schlagworte:

Altertum, Familie, Recht, Geschlecht, Gender

Abstract

Das antike römische Recht ist ein kasuistisches Recht, kein abstraktes Regelwerk. Die Rechtsprechung war an Einzelfällen orientiert, und eben diesem Prinzip folgen die Autoren der vorliegenden juristischen Geschichte der Frau im antiken Rom, indem sie unter weitgehendem Verzicht auf Auseinandersetzungen mit Forschungsdebatten Rechtsfälle vorstellen und bewerten, die Facetten weiblicher Lebenswirklichkeit beleuchten.

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Veröffentlicht

2004-11-09

Ausgabe

Rubrik

Offener Teil