Grundlagen für ein queeres Staatskonzept

Rezension von Heinz-Jürgen Voß

Heike Raab:

Sexuelle Politiken.

Die Diskurse zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Frankfurt am Main u.a.: Campus Verlag 2011.

352 Seiten, ISBN 978-3-593-39302-5, € 34,90

Abstract: Heike Raab entwickelt in ihrer Analyse „sexuelle[r] Politiken“ die Grundlagen für ein queeres Staatskonzept. Sie geht dabei von feministischen, neomarxistischen und gouvernementalen Staatsauffassungen und queer-feministischen Identitätskritiken aus. Die so erarbeitete Perspektive wendet sie auf die Analyse der so genannten „Homo-Ehe“ (die Eingetragene Lebenspartnerschaft) an. Raabs Verständnis von Staatlichkeit als „aufgesplitterte[m] und widersprüchliche[m] Terrain“ (S.75) und prozesshafter Konfiguration lenkt die Aufmerksamkeit auf die wirkenden Strukturen, Herrschaftsmechanismen und ökonomischen Ungleichheiten, die die Möglichkeiten der Akteur/-innen ungleich gestalten. Diese schlüssigen theoretischen Grundlagen, an denen sich Forschende gut orientieren können und auf denen weitere Arbeiten aufbauen sollten, setzt Raab selbst im „anwendungsorientierten“ zweiten Teil zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft nur teilweise in der zuvor angeregten Komplexität um.

Die theoretischen Grundlagen eines queeren Staatskonzeptes

„Es fehlt eine fundierte queertheoretische Auseinandersetzung mit dem Staat“ (S. 24), urteilt Raab zu Beginn ihrer Ausarbeitung. Queer-Theorien seien bislang weitgehend kulturtheoretisch ausgerichtet (vgl. S. 133), wendeten sich zu wenig Staatstheorien zu und fielen auch bei ökonomischen Auseinandersetzungen zum Kapitalismus hinter die feministisch-marxistischen, marxistischen und neomarxistischen Debatten zurück (vgl. S. 139). Raab bezeichnet eine queertheoretische Weiterentwicklung dieser Debatten als dringend erforderlich, da bislang der Bedeutung von Sexualität, verwoben mit Geschlecht, in den Staatstheorien nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werde und weil mit Queer-Theorien zudem die Herausbildung und Veränderung von Identitätskonzepten in den Blick genommen werden könne. Raab betrachtet im Folgenden verschiedene Identitäts- und Staatskonzepte und prüft sie auf ihre Anschlussfähigkeit für Betrachtungen zu Sexualität und explizit zu Heterosexualität und Heteronormativität.

In feministischen Theorien, so das Ergebnis von Raabs Analyse, spielen Identitätskonzepte auf zweierlei Weise eine tragende Rolle. Einerseits werde das mit der Aufklärung aufgekommene Identitätsverständnis als männlich kritisiert: Für das aufklärerische Verständnis von Subjekt und Identität wurde der Mann zur Norm gesetzt, die Frau wurde, ausgehend von dieser Norm, als Abweichung, als „das Andere“ konstruiert. Andererseits stelle Identität als geschlechtliche Identität einen zentralen Referenzpunkt feministischer politischer Auseinandersetzungen dar. Daraus folgt für Raab, dass Identitäten „wichtiger Mobilisierungsfaktor in politischen Auseinandersetzungen“ sind (S. 47). In feministischen Theorien werde auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Sexualität von Frauen mit der dem Staat eingeschriebenen „Zwangsheterosexualität“ „im Territorium männlicher Sexualität“ gehalten wird, „den Männern [wird so] das Recht auf körperlichen, ökonomischen und emotionalen Zugang“ zu Frauen gesichert (S. 57). Bezug nehmend auf diese Auffassungen und im Anschluss an Adrienne Rich leitet Raab her, dass „Diskurse über Heterosexualität“ alle gesellschaftlichen Einrichtungen, Apparate und kulturellen Vorstellungen prägen und auch in Alltagsnormen eingelagert sind. Mit Michel Foucault thematisiert Raab, dass staatliches Handeln nicht ausschließlich repressiv erfolgt, sondern durch Normalisierung und Disziplinierung wirkt und geradezu Diskurs um Sexualität anreizt. Dabei bildeten sich unterschiedliche hierarchische Gefüge aus, nicht nur zwischen privilegierten und marginalisierten Sexualitäten und Lebensweisen, sondern auch zwischen und in „sexuellen Minoritäten“ selbst. Verschiebungen und grundlegende Veränderungen könnten sich in diesen Gefügen ergeben. Mit einem Verweis auf Judith Butler schließt Raab diese Betrachtungen ab: Die Feministin und Queer-Theoretikerin Butler wies auch Geschlecht selbst als Bestandteil der wirkenden „Zwangsheterosexualität“ aus und zeigte den Verweiszusammenhang zwischen Geschlecht, Sexualität und Begehren (vgl. S. 65).

Hierauf aufbauend entwickelt Raab ein Verständnis von „Staat“, in dem Staat als vielschichtig wahrgenommen wird. Selbst widerstreitende Akteur/-innen, die sich möglicherweise radikal gegen Staatlichkeit wendeten, seien Bestandteil staatlicher Ordnung, da sie sich bereits auf Staatlichkeit bezögen. Anschließend an feministische poststrukturalistische Staatskonzepte versteht Raab Staat so als „aufgesplittertes und widersprüchliches Terrain“ (S. 75), in dem Aushandlungen zwischen unterschiedlichen Positionen stattfinden. Traditionelle marxistische Sichtweisen will Raab ergänzen und differenzieren, weil sie einseitig die „Ökonomie“ zentral setzten und davon ausgehend politische Prozesse ableiteten. Auch sei es sinnvoll, den Staatsbegriff so zu erweitern, dass auch der „gesamte Bereich der Zivilgesellschaft“ und damit Subkulturen, Alltagspraxen und Institutionen wie Schulen, Medien und Ehe in den Blick genommen und in die Analyse einbezogen werden könnten (vgl. S. 105 f.). Hierfür knüpft Raab – nach ausführlicher Diskussion – an die Konzepte von Louis Althusser und die „Regulationstheorie“ an. Sie schließt ihren Durchgang durch Staatstheorien mit der Herstellung von Bezügen zu Antonio Gramsci und Nicos Poulantzas ab und ergänzt sie durch Herleitungen aus Michel Foucaults Gouvernementalitäts-Theorie (vgl. S. 163 ff.). Mit Gramsci zeigt Raab, wie Hegemonie auch gegen Opposition aufrechterhalten werden kann: „Um Vormachtstellung und politische Legitimität zu erhalten, werden unter Umständen politische Oppositionen, Identitäten und Lebensformen inkludiert, davon abweichende Strömungen dagegen desorganisiert und gespalten. Oppositionelle soziale Bewegungen werden außerdem staatlich integriert, wenn die Gefahr besteht, dass kulturelle Werte und gesellschaftliche Normen […] zu sehr von einer offiziellen gesellschaftspolitischen Richtung abweichen und beginnen, ein dominantes Eigenleben zu führen.“ (S. 114) Dabei wird mit Poulantzas und im Anschluss an „traditionelle“ marxistische Theorien auch greifbar, dass soziale und ökonomische Ungleichbehandlungen der Menschen auch ungleiche Partizipationsmöglichkeiten an Gesellschaft und an staatlichen Aushandlungsprozessen bedingen (vgl. S. 120, 123).

In den sich anschließenden Ausführungen widmet sich Raab ausführlicher der Zivilgesellschaft – als Bestandteil des Staates – und leitet auf den zweiten Teil der Arbeit, die detaillierten Betrachtungen zur „Homo-Ehe“, über. Sie zeigt, wie auch in Subkulturen ungleiche ökonomische Voraussetzungen der Menschen ungleiche Zugänge zu Ressourcen bedingen und wie „Lifestyle-Konsum“ Subkulturen prägt (vgl. S. 135). Überdies kann Raab nachweisen, dass in der staatlichen und politischen Mitwirkung stets ein solches Handeln begünstigt ist, das sich an Identitäten orientiert (S. 154); aber auch (ausgegrenzte) homosexuelle Subkulturen seien Bestandteil der Staatlichkeit.

Anwendung: Die Diskurse um die „Homo-Ehe“

Mit ihren theoretischen Ausführungen hat Raab den Rahmen geschaffen, um sich detailliert der Ehe und den Diskursen um die „Homo-Ehe“ in der Bundesrepublik Deutschland zuzuwenden. Ihr eigener theoretischer Ansatz bildet den Maßstab für die Vielschichtigkeit, mit der ein solches Unterfangen zu bewerkstelligen ist. Vorangestellt sei – und das hebt Raab deutlich hervor –, dass es nicht um „pro“ oder „contra“ Staat gehen könne, sondern dass sich Aushandlungen als staatliche Aushandlungen vollziehen. Auch Subkulturen, die sich explizit gegen eine Teilnahme am Staat aussprechen, die sich gegen Institutionalisierungen wenden, nehmen an diesen staatlichen Aushandlungen teil – wenn sie auch möglicherweise Zusammenhänge, Vernetzungen, Kollaborationen besser aufdecken und kritisieren können als solche Bestrebungen, die direkt auf staatliche Förderung orientieren und sich von dieser abhängig machen. Das ist für die Debatte sehr relevant: So definierten sich lesbische und schwule Vereinigungen bis in die 1980er Jahre meist als diametral staatlichen Instanzen gegenüberstehend, wogegen heute eine wachsende Kooperation vorherrscht, die allerdings mehr in schwulen als in lesbischen Kontexten hervortritt. Eine stärkere und frühere Professionalisierung und Institutionalisierung der Schwulenbewegung führt Raab auf eine seit der Aids-Krise in den 1980er Jahren zunehmend „antirepressive staatliche Sexualpolitik“ zurück, die eine stärkere Kooperation „von Szene und [institutionellem] Staat“, u. a. in Form der Aids-Hilfen, beförderte (vgl. S.18, 238). Dies ist zugleich ein erstes Argument, warum dort eine bürgerrechtlich orientierte „Homo-Ehe“-Forderung hegemonial werden konnte.

In einem historischen kurzen Überblick wendet sich Raab der Ehe und dem im 19. Jahrhundert aufkommenden Konzept der „Homosexualität“ zu. Die Ehe stellt sie als staatliches Ordnungsprinzip heraus, das erheblich an der patriarchalischen Struktur der Gesellschaft Anteil habe. Während sich Ehe in der „Moderne“ als erstrebenswerte Lebensweise der bürgerlichen Schicht etablierte, blieb der vierte Stand vielerorts und lange Zeit mit Eheverboten belegt. Auch hieran schlossen Maßnahmen der staatlichen Disziplinierung an. Die Ehe und das sich durchsetzende Konzept der Kleinfamilie führte zur „Stigmatisierung und Hierarchisierung von sozialen Schichten und Geschlechtern“ (S. 190). Für die aktuelle Situation stellt Raab eine Pluralisierung der Lebensweisen fest, die allerdings auch mit einer Individualisierung von Risiken und einer „Refamiliarisierung sozialer Sicherheit“ verbunden ist (S. 30, 193). Das Aufkommen von „Homosexualität“ fasst Raab mit Theorien Michel Foucaults: Während bis ins 19. Jahrhundert die Sodomie lediglich ein Handlungsverbot darstellte, etablierte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts „Homosexualität“ als Identität – der „Homosexuelle“ war nun eine Persönlichkeit, eine Spezies. Damit verbunden kommen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen auf – Diskurse um Sexualität und „abweichende“ Sexualitäten vervielfältigen sich und prägen beispielsweise Schule, Recht und Medizin.

Ausgehend von dem theoretischen und historischen Fundament fokussiert Raab die Entstehung und Durchsetzung der Forderung nach einer „Homo-Ehe“. Dabei untersucht sie Gruppen und Verbände, Rechtsprechung und den parlamentarischen Prozess der Durchsetzung. Sie zeigt, dass sich zunächst, in den 1970er und 1980er Jahren, weite Teile der Homo-Emanzipationsbewegungen (der Schwulenbewegung und der Frauen-Lesben-Bewegung) von bürgerrechtlichen Forderungen auf Teilhabe distanzierten. Erst Ende der 1980er Jahre setzten sich diejenigen Schwulen in der Schwulenbewegung durch, die einen „bürgerrechtlichen Forderungskatalog“ vertraten. In lesbischen Kontexten wandte man sich aber auch danach noch dominant gegen die Institution Ehe als patriarchaler, das Leben von Menschen hierarchisierender Einrichtung. In der Folge fanden Kampagnen für die „Homo-Ehe“ statt („Aktion Standesamt“) und ebenso Aktionen dagegen („Schlampagne“ und „Aktion Neinwort – wir scheißen auf euer Ja-Wort“). Als bedeutsam beschreibt Raab auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993, eine Klage zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht anzunehmen. Diese Ablehnung wurde in der Folge im parlamentarischen Prozess wiederholt angeführt, um ein Abstandsgebot zwischen Ehe und „Homo-Ehe“ (Eingetragener Lebenspartnerschaft) zu rechtfertigen. Abschließend beschreibt Raab den parlamentarischen Prozess, in dem mit der rot-grünen Koalition das Konzept der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ durchgesetzt wurde. Die damalige PDS (jetzt Die Linke), insbesondere Chris. Schenk, setzte sich in diesem Prozess für ein weitgehenderes Modell – das „Wahlverwandtschaftsmodell“ – ein und kritisierte, dass die Ehe Abhängigkeiten befördere. Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.

Trotz umfassender, gut orientierender Darstellungen zeigt sich im „anwendungsorientierten“ Teil zur „Homo-Ehe“ bei Raab eine zu deutliche Fixierung auf Institutionen – Verbände, Vereine, parlamentarische Abläufe. Damit gerät das komplexe, „aufgesplitterte“ und „widersprüchliche“ Zusammenspiel verschiedener Faktoren und Akteur/-innen des zuvor entwickelten Staatskonzeptes etwas aus dem Blick. Die historischen Ausführungen zur Ehe und zur Homosexuellenbewegung sind bewusst knapp gehalten, gleichwohl wäre die vernetzte Betrachtung für die Debatte um die „Homo-Ehe“ nötig. Zentrale Fragen müssten hier sein: Wie gelingt am Beispiel der „Homo-Ehe“ Vernetzung und Lobbyarbeit? Warum und wie konnten einige der an den Debatten Beteiligten sich medial deutliches Gehör verschaffen und auch parlamentarische Abläufe mitbestimmen, während anderen Beteiligten dies nicht möglich war? Zudem bleibt die Frage ungeklärt, wie die Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Positionen – pro oder contra „Homo-Ehe“ sowie in welcher Ausformung – zwischen den verschiedenen Vereinen, Verbänden, Parteien und innerhalb dieser jeweils selbst geführt wurden. Raab betrachtet deren Positionen nebeneinander und verzahnt sie in der Darstellung nicht ausführlich.

Interessant für ein sich anschließendes Forschungsprojekt ist eine internationale Perspektive, deren Bedeutung bei der „Homo-Ehe“ augenscheinlich ist, die aber diese Arbeit gesprengt hätte. Welche Entwicklungen führten dazu, dass in vielen EU-europäischen Ländern die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, in anderen – wie in der BRD – ein besonderes Institut neben der Ehe geschaffen wurde? Welche Institutionen, Lobbygruppen, Entwicklungen spielten hier eine Rolle? Warum zeigt sich weltweit vielfach eine ähnliche Entwicklung, wogegen in fast allen Staaten des wichtigen westlichen Industrielandes USA keine Möglichkeit besteht, gleichgeschlechtliche Zweierbeziehungen als Ehe oder in einer davon abgegrenzten besonderen Institution einzutragen?

Fazit

Raab schafft es, ein schwieriges Themengebiet gut aufgearbeitet und verständlich zu präsentieren. Aus verschiedenen methodischen und theoretischen Zugängen entwickelt sie ein komplexes Modell, ein queeres Staatskonzept, das sie zur Diskussion stellt. Sie legt damit die Grundlagen für weitere Betrachtungen. Und auch bei den Anmerkungen zum zweiten Teil stellt ihre Arbeit eine wichtige Übersicht über die Durchsetzung und die Umsetzung der „Homo-Ehe“-Forderung dar. Sexuelle Politiken ist deshalb uneingeschränkt zu empfehlen.

URN urn:nbn:de:0114-qn122125

Dr. Heinz-Jürgen Voß

Dr. phil., Dipl. Biol., arbeitet zu biologisch-medizinischen Geschlechtertheorien und queer-feministischer Kapitalismuskritik, entsprechende Publikations- und Vortragstätigkeit. Aktuell sind zu diesen Themen Anträge zur Forschungsförderung in der Begutachtung.

Homepage: http://www.heinzjuergenvoss.de

E-Mail: heinz-voss@freenet.de

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