Der lange Kampf um Frauen- und Menschenrechte in Kenia

Rezension von Janne Mende

Sonja Wölte:

International – national – lokal.

FrauenMenschenrechte und Frauenbewegung in Kenia.

Königstein im Taunus: Ulrike Helmer Verlag 2008.

297 Seiten, ISBN 978–3–89741–259–0, € 29,90

Abstract: Sonja Wölte analysiert, wie Frauenbewegungen in Kenia auf lokaler und auf nationaler Ebene agieren. Im Mittelpunkt der feministisch-politologischen Arbeit steht die Umsetzung der universellen Menschenrechte am Beispiel internationaler Abkommen zu Frauen- und Menschenrechten. Der lange Weg vom Zustandekommen internationaler Konventionen, deren Ratifizierung durch die kenianische Regierung, vor allem aber die Implementierung in die nationale Gesetzgebung und die Umsetzung in lokale und alltägliche Lebensweisen werden ausführlich dargestellt. Den untersuchten kenianischen Frauenbewegungen kommt dabei im Kampf auf der rechtlichen Ebene sowie bei der Durchführung von politischen Bildungsseminaren und Aufklärungsangeboten eine besondere Bedeutung zu.

„They should not bring here what was said there“ (S. 168)

Universalität und Unteilbarkeit gelten als grundsätzliche Merkmale der allgemeinen Menschenrechte. Internationale Frauenbewegungen haben seit langem darauf hingewiesen, dass diese Rechte in vielen Ländern nicht nur unzureichend durchgesetzt werden, sondern auch überwiegend auf die Lebensverhältnisse von Männern ausgerichtet sind. Ausgehend von dieser Kritik entwickelten Frauenbewegungen verschiedene Strategien, um die Anwendung der Menschenrechte auf Unrechtserfahrungen von Frauen sowie Überwachungsmechanismen zur Um- und Durchsetzung dieser FrauenMenschenrechte zu stärken. Sonja Wölte untersucht in ihrer Dissertation die Möglichkeiten und Grenzen dieser Strategien am Beispiel Kenias. Wöltes theoretischer Ausgangspunkt ist eine feministisch-politologische Perspektive auf die internationalen Beziehungen, deren Grundlagen – etwa den Begriff der ‚Mehrebenenpolitik‘ – sie einleitend ausführlich erläutert. Das Kernstück der Arbeit bildet die Auswertung von Wöltes sechsmonatigem Forschungsaufenthalt in Kenia, wo sie leitfadenorientierte Expert/-innen-Interviews vorrangig mit Ansprechpartner/-innen aus Frauenorganisationen und aus Geberorganisationen durchführte und ferner an einer Reihe von Workshops verschiedener Frauenorganisationen teilnahm.

„Women are meant to be seen and not to be heard“ (S. 105)

Bevor Wölte auf die Ergebnisse ihrer Feldforschung in Kenia eingeht, gibt sie einen Überblick über die Rechte von kenianischen Frauen in der vorkolonialen Zeit, während der britischen Kolonialherrschaft (1888-1963) sowie unter den nachkolonialen Regierungen und beschreibt das Agieren von Frauenrechtler/-innen in den entsprechenden Perioden: Der britische Kolonialismus brachte durch die Umstrukturierung der Wirtschaft und die Kodifizierung des Gewohnheitsrechts einerseits eine Verschlechterung der Rechtssituation von Frauen mit sich, andererseits wurden so starke Politisierungsprozesse von Selbsthilfe- und Frauengruppen in Gang gesetzt. Das Verhältnis zwischen Frauen(rechts)gruppen und den Regierungen nach der Unabhängigkeit Kenias war nach Wölte fast immer durch eine Form von Instrumentalisierung geprägt: Zur Unterstützung von Regierungsprogrammen, zur Kontrolle der Basis, zur wirtschaftlichen Entlastung des Staates. Diese Entpolitisierung von Frauengruppen zeigte sich in Programmen, in den Frauen lernten, „to attend party rallies and meetings, and sing, dance and cook for the dignitaries“ (S. 127).

Das postkoloniale Kenia, so Wölte, ist durch einen Rechtspluralismus gekennzeichnet, in dem mehrere Rechtssysteme im selben sozialen Feld existieren und sich überschneiden. Die Quellen für die verschiedenen Rechte bilden vor allem das traditionelle Recht, diverse religiöse Rechte und das moderne staatliche Recht. Neben den von Wölte genannten Beispielen, vor allem im Zivilrecht, hätte ein differenzierterer Blick gerade auf die verschiedenen Religionen und deren Verbreitung in Kenia die Folgen des Rechtspluralismus sicherlich deutlicher zutage treten lassen. Wölte zeigt, dass für das Alltagsleben in Kenia das living law, das gelebte Recht, entscheidend ist, dessen Basis insbesondere religiöse und traditionelle Rechtsquellen bilden (vgl. S. 89). Gerade diese Orientierung wirke sich zumeist unvorteilhaft auf die Rechte von Frauen aus. Dieser wichtige Befund könnte einen Bezugspunkt für Diskussionen in Ländern wie Großbritannien oder Kanada bilden, in denen die Einführung der Sharia zur Schlichtung bspw. von Familienstreitigkeiten und damit die Einführung eines Rechtspluralismus zur Debatte steht. Dies könnte vor allem für Frauen mit islamischem Hintergrund eine eklatante Benachteiligung und Abschottung nach sich ziehen.

„You have these rights because you are human“ (S. 218)

Internationale Konventionen sollen die Unhintergehbarkeit universeller Menschenrechte garantieren. Wölte zeigt in ihrer Arbeit, welche wichtige Rolle die bloße Existenz internationaler FrauenMenschenrechte und deren Ratifizierung durch den kenianischen Staat für die Frauenbewegung in Kenia spielen, wenn auch die Umsetzung der internationalen Konventionen in nationales Recht noch nicht oder nur in Teilen erfolgt ist. Vor allem auf die CEDAW (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) und auf den Weltfrauengipfel in Peking sowie dessen Folgekonferenzen wird von den Interviewpartner/-innen immer wieder Bezug genommen. Grundlage dafür ist die Entwicklung innerhalb von Frauenbewegungen in den 1980er und 1990er Jahren, die trotz ihrer Heterogenität in der Thematisierung von (Frauen)Menschenrechten einen gemeinsamen Bezugspunkt fanden. Kenianische Frauenrechtler/-innen konnten sich erfolgreich auf die erkämpften Konventionen beziehen und die Regierung unter Druck setzen: „Ausschlag gebend war zudem, dass es sich bei diesen Normen um universell gültige FrauenMenschenrechtsnormen handelt, die somit politisch nicht relativierbar und verhandelbar sind“ (S. 187). Sowohl in den Kämpfen um Gesetze gegen Diskriminierung oder um eine neue Verfassung als auch in den Bemühungen, Multiplikator/-innen für den Einsatz für Frauen(Menschen)rechte auszubilden, in Programmen politischer Bildung und in der Ausbildung von Laienanwält/-innen ist der Bezug auf die Konventionen von herausragender Bedeutung. Erst durch das Bewusstsein, dass die Betroffenen Rechte haben, die ihnen aufgrund ihres Menschseins zustehen, entstehe die Möglichkeit, die erfahrenen Diskriminierungen zu thematisieren und dagegen vorzugehen. „CEDAW is exactly what we are about, it describes our situation“ (S. 219) und „The more awareness people get the more they are able to fight“ (S. 236), wird immer wieder von den Aktivist/-innen und politischen Bildner/-innen betont.

„Raising our voices“ (S. 115)

Die Ergebnisse von Wöltes Studie hätten durch weitere Ausführungen zu religiösen, strategischen oder die Einstellung zur Regierung betreffenden Konflikten innerhalb der heterogenen Frauenbewegung Kenias ergänzt werden können. Eine Auseinandersetzung mit diesen Konflikten, auf die nur an wenigen Stellen eingegangen wird, hätte ein differenzierteres Bild des Feldes erzeugt. Der wichtige Hinweis auf einen von der Regierung Moi strategisch angewandten Kulturrelativismus, in dem die Frauenbewegung als westlich, vergnügungssüchtig und lesbisch diffamiert wurde (vgl. S. 167 f.), um sie zu schwächen, hätte ebenfalls eine eingehendere Diskussion verdient, weil daran der entscheidende Konflikt zwischen Universalismus und Kulturrelativismus in aller Deutlichkeit hätte diskutiert werden könnten: Was bedeutet der (universelle) Anspruch auf Emanzipation angesichts partikularistischer Gegentendenzen? Wie sieht ein ‚aufgeklärter‘ Universalismus aus, der die repressiven Momente des Kulturrelativismus strikt zurückweist, die produktiven aber in einen emanzipatorischen Universalismus überführt?

Wöltes Untersuchung verdeutlicht eindringlich, wie wichtig internationale (Frauen)Menschenrechtskonventionen für die Stärke kenianischer Frauenbewegungen sind. Dem in entsprechenden Diskussionen oft gegen die Universalität von Menschenrechten angeführten Argument, in einigen Staaten sei ihre Durchsetzung schlicht nicht möglich oder sie würden lokale Traditionen repressiv übergehen, wird somit eindrucksvoll begegnet. Allerdings werden die Debatten um Universalität und Kulturrelativismus, um die Beachtung religiöser oder so genannter traditioneller Bräuche von Wölte nur peripher gestreift. Die Kritik befragter Frauenrechtler/-innen an der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker aufgrund der traditionalistischen Betonung von Pflichten gegenüber Gemeinschaft und Familie bleibt eine Randbemerkung. Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam findet gar keine Erwähnung, obwohl hier die Universalität und Unteilbarkeit von Menschenrechten grundsätzlich hinterfragt wird. Solche Problematiken werden nur vorsichtig angedeutet, beispielsweise mit dem Hinweis darauf, dass muslimische Frauenorganisationen sich gegen das Gleichberechtigungsgesetz in Kenia einsetzten, da dieses das traditionelle islamische Recht zu ersetzen drohe (vgl. S. 194). Wöltes Auseinandersetzung mit den Menschenrechten wäre stärker untermauert worden, hätte sie Kritiken und Gegenentwürfen mehr Beachtung geschenkt. So kann stellenweise der falsche Eindruck entstehen, die Universalität der Menschenrechte sei ein kaum umkämpfter Konsens. Indem die Menschenrechte als natürliches Konzept (vgl. S. 226) gehandhabt werden, die weder eine eigene Historizität noch eine größere Umstrittenheit aufweisen, werden ihr spezifischer Charakter und die zahlreichen Debatten um sie sowie die Versuche, sie zu relativieren, sei es durch eigene, traditionsbewusste Menschenrechtserklärungen, sei es durch andere politische Strategien, zu einem großen Teil ausgeblendet. Insgesamt behandelt Wöltes Untersuchung am Beispiel Kenias jedoch ein weites Themenspektrum und kommt zu einem wichtigen Ergebnis: Die universell gültigen FrauenMenschenrechte müssen sowohl von oben als auch von unten legitimiert werden, wenn ihre Anwendung gewährleistet werden soll.

URN urn:nbn:de:0114-qn0101247

Janne Mende

Freie Universität Berlin, Institut für Ethnologie

E-Mail: janne.mende@reflect-online.org

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