Eheherrschaft des Mannes und Widerstand der Frau. Eheliche Machtverhältnisse als Gewaltverhältnisse
Abstract
le der physischen Gewalt des Mannes sei eine ’symbolische‘ Gewalt getreten, die notwendigerweise eines aktiven Gehorsams der Frau bedurft hätte, mithin eines freiwilligen Entschlusses der Frau zur Unterordnung.


